09.11.2012, 12:24
Vor Kurzem ist der neu gefasste IGeL-Ratgeber von Bundesärztekammer und Kassenärztlicher Bundesvereinigung erschienen. Das Deutsche Netzwerk Evidenzbasierte Medizin (DNEBM) e. V. hat an dem Ratgeber mitgewirkt und unterstützt das Ergebnis ausdrücklich. Das DNEBM begrüßt auch die Unterstützung des Ratgebers durch die AWMF und weitere ärztliche Verbände.
Das DNEBM erhofft sich von dem Ratgeber einen kritischeren Umgang mit Selbstzahlerleistungen von Seiten der Ärzteschaft und eine bessere Information der Patienten. Selbstzahlerleistungen, auch als Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) bezeichnet, sind Leistungen, die von der Gesetzlichen Krankenversicherungnicht bezahlt werden.
Die Evidenzlage zu Selbstzahlerleistungen kann folgendermaßen aussehen:
Das Deutsche Netzwerk Evidenzbasierte Medizin appelliert an die Verantwortlichen, mit Leistungen der 4. Kategorie äußerst kritisch umzugehen.
Bezüglich der Leistungen in Kategorie 1 bis 3 fordert der Ratgeber die Ärzte auf, die Patienten über den möglichen Nutzen, mögliche Schäden und bestehende Unsicherheiten einer angebotenen Selbstzahlerleistung zu informieren. Dazu sollen sie qualitätsgeprüfte Patienteninformationen nutzen. Der Patient soll eine informierte Entscheidung für oder gegen das Angebot auf Grundlage realistischer Erwartungen treffen können. Das DNEBM begrüßt diese Zielsetzung.
Damit die Empfehlungen wirksam werden, hält es das DNEbM für erforderlich,dass
Quelle: Pressemeldung des Deutschen Netzwerks Evidenzbasierte Medizin e.V. vom 08. November 2012